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Wundersame Welt der
Pilze
Unglaubliches, obskures und seltsames von
und über Schwammerln
Pilze faszinieren die Menschen schon immer. Sind sie doch ein Symbol des Verfalls, die an dunklen
und ungemütlichen Orten gedeihen. Auch ihre Eigenschaft, über Nacht ganz plötzlich
aufzutauchen, trug dazu bei, sie mit Göttern und anderen Mächten in Verbindung zu
bringen. Von Pilzen erzählte man sich seit jeher die merkwürdigsten Geschichten.
Seltsame Geschichten um Pilze gibt es auch heute noch, auch wenn es meist etwas andere sind,
als diejenigen, die sich unsere Altvorderen erzählten.
Im Jahr 1730 kehrte der schwedische Offizier Philipp Johann von Strahlenberg aus der sibirischen
Gefangenschaft
heim. Was er dann zuhause über seine Beobachtungen und Erlebnisse über
die sibirischen Stämme und den Fliegenpilz erzählte, ließ seine Zuhörer
aufhorchen. Er hatte beobachtet, dass der Fliegenpilz beim Stamm der Korjaken sowie bei den
Schamanen der anderen Stämme, hochbegehrt ist. Er spielte dort etwa die gleiche Rolle,
wie in den westlichen Ländern der Alkohol. Dort aß man den Pilz entweder getrocknet
oder man bereitete aus ihm in Verbindung mit Wasser, Rentiermilch und anderen Pflanzensäften
einen Trank her. Und da Fliegenpilze dort sehr begehrt und deshalb auch rar sind, soll man
dort eine Art Recycling betrieben haben. Ärmere Stammesangehörige verwendeten ganz
einfach den ausgeschiedenen Urin, da mit diesem ein Großteil der berauschenden Substanzen
wieder ausgeschieden wird. Ob dies jedermanns Sache war, ist nicht bekannt, auch wenn der Urin
in diesem Fall ein ganz besonderer Saft ist.
Vom Pilzsammler zum Drogenhändler
Nicht um den Fliegenpilz sondern um andere halluzinogene Pilze, nämlich den psilocybinhaltigen
Pilzen in unseren Breiten geht es bei folgendem: Im Juni 2001 trat in Deutschland die "15.
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften" in Kraft.
Seither dürfen die sogenannten "Zauberpilze", das sind Pilze die zur Gattung
der Kahlköpfe zählen, nicht mehr gesammelt, verspeist oder verkauft werden. Wer dem
zuwiderhandelt, wird seitdem wie ein Verbrecher behandelt. So besteht theoretisch die Möglichkeit,
dass ein unbedarfter und harmloser Pilzsammler aus Unkenntnis gegen das Betäubungsmittelgesetz
verstößt.
Milzbrandpulver oder Pilzsporen?
Um "gefährliche" Pilze geht es auch in folgender Geschichte. Vor einiger Zeit
konnte man in den Zeitungen einen Bericht über folgendes Geschehnis lesen. Ein 73jähriger
Hausverwalter hatte im Hinterhof einen Lamellenpilz mit weißem Pulver entdeckt. In der
Meinung, dies sei das gefährliche Milzbrandpulver, verständigte er die Feuerwehr.
Deren Einsatz und die Unkenntnis über das mysteriöse Pulver zog den Einsatz der Polizei,
einer Amtsärztin und eines Messwagens nach sich. Erst ein hinzugezogener Pilzberater identifizierte
das Pulver als ganz normales Sporenpulver eines Pilzes.
Doch "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste", dachten sich die Verantwortlichen
am Einsatzort und machten ganze Arbeit. Ein Brandmeister mit giftfarbenem Sicherheitsanzug
grub den Pilz mit einem Spaten aus. In einer riesigen gelben Tonne, luftdicht verschlossen,
beförderte man das verdächtige Objekt dann in das Tropeninstitut nach Hamburg, wo
es in ein Labor der höchsten Sicherheitsstufe gebracht wurde. Über das Untersuchungsergebnis
ist leider nichts bekannt. Aufgrund der zu erwartenden Blamage bewahrte man wohl allseits stillschweigen.
Ötzi verwendete Pilze als Heilmittel
Es gibt aber nicht nur Pilze, die eine halluzinogene Wirkung haben. Auch sogenannte Heilpilze
sind bekannt. Dies wusste wahrscheinlich auch schon der Eismann "Ötzi". Als
man diesen 1998 untersuchte und analysierte, fand man heraus, dass er von einem Wurm befallen
war, der Unterleibsschmerzen und Blutarmut verursachte. Doch Ötzi wusste sich dagegen
zu wehren. Unter einem Lederriemen fanden die Wissenschaftler zwei Walnussgrosse Klumpen des
Pilzes Piptoporus betulinus. Dieser Pilz ist nämlich Gift für diese Würmer und
er führt gleichzeitig ab.
Pilzraub im Bayerischen Wald
Doch solche heilend wirkende Schwammerln sind wahrscheinlich nur eine Minderheit im Reich der
Pilze. Häufiger und auch begehrter sind da schon Speisepilze wie Steinpilz und Konsorten.
Das man deren Fundorte nicht gerne preisgibt, ist ja allseits bekannt. Denn wer hat es schon
gerne, wenn ein anderer vor ihm in seinem Pilzrevier die prächtigsten Steinpilze abschneidet,
während man selbst leer ausgeht. Dass aber so ein enttäuschter und leer ausgegangener
Schwammerlfreund handgreiflich und aggressiv wird, scheint relativ selten vorzukommen. So geschehen
im Bayerischen Wald: Hier wurde eine Schwammerlsucherin von einem älteren Mann mit einem
Gehstock bedroht. "Jetzt hätte er endlich diejenige gefunden, die immer vor ihm seine
Pilze aberntet" meinte er! Der Mann wollte der Frau den Korb mit den Pilzen entreißen.
Bei dem entstehenden Handgemenge fielen einige davon auf den Boden, die der rabiate Pilzliebhaber
zusammenraffte. Danach machte er sich schimpfend aus dem Staub. Die Polizei fand den Pilzräuber
und ermittelte gegen ihn wegen Raubes. So stand es im September 1999 in der Passauer Neuen
Presse geschrieben.
Strahlenverseuchte Pilze
Vor einigen Jahren wurde gemäß einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion Nürnberg,
der Import möglicherweise strahlenbelasteter Pilze auch im privaten Bereich drastisch
reglementiert. Wer als Deutscher aus Polen oder Tschechien Pilze über die Grenze bringen
wollte, sollte diese erst auf eine eventuelle Strahlenbelastung untersuchen lassen. Dies konnte
wenige Tage oder auch einige Wochen dauern. Wer also seine Pilze danach unbedingt noch verspeisen
wollte, der musste sich diese zu gegebenem Zeitpunkt an der Grenze wieder abholen, wenn sie
in der Zwischenzeit nicht schon verdorben oder von Maden zerfressen waren. Wer dem wiederhandelte,
würde sich als Pilzschmuggler strafbar machen.
Kritisch wurde es, wenn die Strahlenbelastung der untersuchten Pilze zu hoch war. Dann sollten
sie nämlich gemäß der EU-Verordnung als strahlenverseucht gelten und mussten
gesondert entsorgt werden. Wie dies gehandhabt wurde oder sollte, ist nicht bekannt!
Wie irrwitzig solch eine Verordnung sein kann, zeigt folgende Situation: Wollte ein Sammler,
der seine Pilze jenseits der bayerisch-tschechischen Grenze in einem tschechischen Waldstück
fand, mit nachhause nehmen, durfte er dies ohne Untersuchung nicht. Würde er aber herüben
auf bayerischer Seite, nur wenige Meter entfernt vom vorherigen Sammelort auf Pilzsuche gehen,
dürfte er diese komplikationslos mitnehmen, auch wenn sie die gleiche erhöhte Strahlung
wie die Pilze auf tschechischer Seite aufwiesen.
Text © Walter J.Pilsak